Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Bundesministerium für Gesundheit

Der Strategieprozess Medizintechnik hat wichtige Impulse dafür geliefert, wie die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit unter Wahrung der finanziellen Stabilität des Gesundheitssystems verbessert werden können.

  • Um Erfahrungen für den Aus- und Aufbau medizinischer Register für Hochrisikoprodukte zu sammeln, hat das Bundesministerium für Gesundheit den Aufbau des Endoprothesenregisters Deutschland (EPRD) mit rund 580.000 Euro gefördert. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an der verbindlichen Einführung von Implantateregistern, wie im Koalitionsvertrag vereinbart.
  • Impulse aus den Arbeitsgruppen des Strategieprozesses sind außerdem in die Beratungen zur Neugestaltung des EU-Rechtsrahmens für Medizinprodukte eingeflossen. Die Beratungen auf EU-Ebene dauern noch an.
  • Zur Verbesserung der Datengrundlagen für die Versorgungsforschung ist das Informationssystem Versorgungsdaten beim DIMDI eingerichtet worden. Für verbesserte regionale Analysemöglichkeiten wurde  ein Regionalkennzeichen bei der Erhebung der patientenbezogenen Ausgaben eingeführt. Für Ende 2015 ist ein Evaluationsbericht vorgesehen. Nach dessen Auswertung sollen unter anderem Maßnahmen geprüft werden, um die Bereitstellung der Daten zu einem früheren Zeitpunkt zu ermöglichen.
  • Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde eine Erprobungsmöglichkeit für innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden mit Potenzial nach § 137e SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf den Weg gebracht, um die Erprobung in der Regelversorgung zu ermöglichen und gleichzeitig noch fehlende Erkenntnisse im Hinblick auf die Nutzenbewertung gewinnen zu können.
  • Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG), das am 23. Juli 2015 in Kraft getreten ist, wurde mit der Einführung des § 137h SGV die bestehende Aufgabe des G-BA, den Nutzen neuer medizinischer Methoden zu bewerten, weiterentwickelt. Betroffen sind neuartige medizinische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem besonders invasiven Einsatz von Medizinprodukten hoher Risikoklasse beruht. Die Regelungen stärken die Nutzenbewertung von neuen Methoden und erhöhen die Versorgungssicherheit der Patientinnen und Patienten, ohne ihnen innovative Behandlungsmethoden mit Potenzial vorzuenthalten.   
  • Zur Verbesserung der Datengrundlagen für die Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung und zur Erhöhung der Transparenz der Versorgungsqualität ist das Institut für Qualitätssicherung (IQTG)  und Transparenz im Gesundheitswesen gegründet worden. Das Institut befindet sich derzeit in der Aufbauphase und wird voraussichtlich Anfang 2016 seine Arbeit aufnehmen.
  • Zur Förderung innovativer, insbesondere sektorenübergreifender, Versorgungsformen und der Versorgungsforschung ist durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) ein Innovationsfonds eingerichtet worden. Der Innovationsfonds wird in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro für innovative Versorgungsprojekte und Projekte der Versorgungsforschung zur Verfügung stellen.
  • Mit dem eHealth-Gesetz (derzeit im parlamentarischen Verfahren) sorgt die Bundesregierung für den Aufbau der erforderlichen Telematik-Infrastruktur, um die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die breite Anwendung von eHealth und Telemedizin zu schaffen und die Potenziale der digitalen Gesundheitsversorgung zu erschließen.
  • Das Bundesministerium für Gesundheit und die zuständigen Behörden im Geschäftsbereich des BMG unterstützen das Angebot der Informationsplattform Medizintechnik mit aktuellen Informationen für die Medizintechnik aus ihren Zuständigkeitsbereichen (Bundesinstitut für der Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM, Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information - DMDI, Paul-Ehrlich-Institut – PEI)